Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere bei Scheidung, Trennung, Sorgerecht, Unterhalt, Eheverträgen und anderen familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten, verhandeln und vertreten unsere Mandanten vor Gericht.
Scheidungs- und Trennungsfolgen: Beratung und Vertretung in Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten, einschließlich der Aufteilung von Vermögen, Unterhaltsregelungen, Umgangs- und Sorgerechtsfragen.
Sorgerecht und Umgangsrecht: Durchsetzung und Klärung von Sorgerechts- und Umgangsrechten, insbesondere im Rahmen von Scheidungs- und Trennungsfällen.
Unterhalt: Beratung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ehegatten und Kinder, einschließlich der Berechnung und Anpassung von Unterhaltsleistungen.
Eheverträge: Gestaltung und Beratung zu Eheverträgen, um die Vermögensverhältnisse bei einer Ehe oder Trennung zu regeln.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Beratung zu den rechtlichen Aspekten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, einschließlich der Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen.
Vermögensauseinandersetzungen: Beratung und Unterstützung bei der Aufteilung von gemeinsamem Vermögen (z.B. Immobilien, Barvermögen).
Eingetragene Lebenspartnerschaften: Beratung und Vertretung in Angelegenheiten eingetragener Lebenspartnerschaften.
Versorgungsausgleich: Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs, also der Teilung von Rentenanwartschaften.
Betreuungs- und Patientenverfügungen: Beratung und Gestaltung von Betreuungs- und Patientenverfügungen, um die rechtliche Situation bei einer möglichen Betreuungsbedürftigkeit zu regeln.